Sie stehen auf vielen Verpackungen: Zusatzstoffe, die mit Nummern abgekürzt werden. Doch was steckt hinter Bezeichnungen wie E 160e oder E 440? Sind die Stoffe harmlos oder bedenklich? Eine Übersicht.
Die meisten industriell gefertigten Lebensmittel kommen nicht ohne sie aus: Zusatzstoffe färben eine Speise oder verstärken ihren Geschmack, sie verdicken sie oder machen sie länger haltbar. Bei verpackten Produkten sind die Hersteller dazu verpflichtet, diese Substanzen in der Zutatenliste zu nennen.
Bis 1993 waren in Deutschland 265 E-Nummern zugelassen. Derzeit sind es aufgrund der Angleichung der Gesetze in Europa 320 - und es werden mehr. In der folgenden Liste finden Sie eine Auswahl dieser Zusätze, aufsteigend sortiert von E 100 bis E 1520. Nicht jede dieser E-Nummern kennzeichnet einen eigenen Wirkstoff, sondern verschiedene Varianten einer Substanz. Zum Ansehen der einzelnen E-Nummern klicken Sie bitte unten auf die entsprechende Zahlenreihe.
Hinweis: Die Übersicht ist ein Auszug aus dem Ratgeber "Was bedeuten die E-Nummern?", herausgegeben von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Ratgeber (66. Auflage, überarbeitet, Januar 2011) bewertet alle in der Europäischen Union und damit in Deutschland zugelassenen E-Nummern auf 80 Seiten und einer Karte zum Herausnehmen. Sie können das Buch für 4,90 Euro zuzüglich der Versandkosten auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg bestellen.
Ab E 100: Farbstoffe
E 100: Kurkumin
Gelber Farbstoff aus der Gelbwurzel. Bestandteil des Curry. Fördert in hoher Dosis den Gallenfluss. In Einzelfällen allergieauslösend.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 101: Riboflavin
Gelber Farbstoff, auch als Vitamin B2 bekannt. Kommt in der Natur vor.
Herkunft: pflanzlich und künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 102: Tartrazin
Gelber Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin (Acetylsalicysäure) oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, zum Beispiel Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Nebenwirkungen: Atemschwierigkeiten, Haustausschläge und verschwommenes Sehvermögen. In Einzelfällen allergieauslösend. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Vom Verzehr wird abgeraten. Nicht für Kinder zu empfehlen.
E 104: Chinolingelb
Gelber Farbstoff. In den USA verboten, steht unter Krebsverdacht. In Einzelfällen allergieauslösend. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Vom Verzehr wird abgeraten. Nicht für Kinder zu empfehlen.
E 110 Sunsetgelb FCT, Gelborange S
Künstlicher, oranger Azofarbstoff. Im Tierversuch wurden bei hoher Dosis Nierentumore festgestellt. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. Ist vermutlich einer der Auslöser von Neurodermitis oder Asthma. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Vom Verzehr wird abgeraten. Nicht für Kinder zu empfehlen.
E 120: Cochenille, Karminsäure, echtes Karmin, Carmin
Einziger tierischer roter Farbstoff. Wird aus Schildläusen gewonnen. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. In Einzelfällen allergieauslösend.
Herkunft: tierisch
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 122: Azorubin, Carmoisin
Roter Azofarbstoff. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. Ist vermutlich an der Auslösung von Neurodermitis oder Asthma beteiligt. In Einzelfällen allergieauslösend. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Vom Verzehr wird abgeraten. Nicht für Kinder zu empfehlen.
E 123: Amaranth
Roter Azofarbstoff. Nur für Aperitifweine, Spirituosen und Fischrogen zugelassen. Führte im Tierversuch zu Kalkablagerungen in den Nieren. In den USA verboten, weil er unter Krebsverdacht stand. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. Ist vermutlich einer der Auslöser von Neurodermitis oder Asthma. In Einzelfällen allergieauslösend.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Vom Verzehr wird abgeraten. Nicht für Kinder zu empfehlen.
E 129: Allurarot AC
Roter Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) empfindlich reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, zum Beispiel Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Wenig Untersuchungen veröffentlicht. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Vom Verzehr wird abgeraten. Nicht für Kinder zu empfehlen.
E 150a: Einfaches Zuckerkulör, Zuckerkulör
Brauner Farbstoff. Wird durch das Erhitzen von Zucker mit Säuren oder Basen hergestellt. Auch als Karamel bekannt. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Hat starke Farbkraft und geringe Geschmackswirkung.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 150c: Ammoniak-Zuckerkulör, Zuckerkulör
Brauner Farbstoff auf pflanzlicher Basis. Wird mit Hilfe von Ammoniak aus Zuckerverbindungen hergestellt. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Nebenprodukte lösten in Tierversuchen bei hohen Konzentrationen Krämpfe und Senkung der Lymphozytenzahl (weiße Blutkörperchen) aus. Für diese Verunreinigungen bestehen gesetzliche Grenzwerte. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 151: Brillantschwarz BN, Schwarz PN
Schwarzer Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, zum Beispiel Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 153: Pflanzenkohle
Stoff aus Pflanzenasche. Auch für biologischen Ziegen- und Morbierkäse zugelassen.
Herkunft: mineralisch
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 154: Braun FK
Braune Mischung aus sechs unterschiedlichen Azofarbstoffen. Nur für Kippers (geräucherte Heringe aus England) zugelassen. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, zum Beispiel Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 155: Braun HT
Brauner Azofarbstoff. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, zum Beispiel Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Vom Verzehr ist abzuraten. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 160a: Carotine, gemischte Carotine, Beta-Carotin
Orange Farbstoffe. Kommen natürlicherweise in vielen Pflanzen vor (zum Beispiel Karotten). Gentechnische Herstellung möglich. Können im Körper in Vitamin A umgewandelt werden. Bei Überdosierung bekommt die Haut einen gelblichen Stich. Bei starken Rauchern und Menschen mit Herzkreislauferkrankungen erhöht eine Carotionzufuhr von mehr als 20 Milligramm täglich das Risiko für Lungenkrebs. Bei Überdosierungen soll ein erhöhtes Risiko für Darm- und Prostatakrebs bestehen. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 160b: Annatto, Bixin, Norbixin, Carotinoid
Orange Farbstoffe aus den Samenkrusten des Annatto- oder Orleansstrauchs. Gentechnische Herstellung möglich. Auch für die Biokäsesorten Red Leicester, Double Gloucester, Scottish Cheddar und Mimolette zugelassen.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 160c: Paprikaextrakt Capsanthin, Capsorubin, Carotinoid
Orangeroter Farbstoff aus der Paprikaschote, auch künstliche Herstellung möglich.
Herkunft: pflanzlich und künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 160d: Lycopin, Carotinoid
Roter Farbstoff aus Tomaten. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich. Gentechnische Herstellung möglich.
Herkunft: pflanzlich.
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da für die Herstellung Nano- und Gentechnologie zum Einsatz kommen können, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 170: Calciumcarbonat
Weißer Farbstoff, Säurungsmittel und Rieselhilfe. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen, allerdings nicht zur Färbung oder Calciumanreicherung. Zulassung gilt auch für Beikost von Kleinkindern.
Herkunft: mineralisch
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 171: Titandioxid
Weißer Farbstoff, wird aus Titaneisen gewonnen. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich. Wird zum Beispiel auf die Oberfläche von Schokoriegeln aufgetragen, um die Haltbarkeit zu verbessern.
Herkunft: künstlich und mineralisch
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da für die Herstellung Nanotechnologie zum Einsatz kommen kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 180: Litholrubin BK
Roter Azofarbstoff. Nur für Käserinde zugelassen, auch wenn sie mitgegessen werden kann. Allergieauslösend bei Personen, die auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) allergisch reagieren. Für Menschen mit Pseudoallergien, zum Beispiel Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Der Verzehr gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
Ab E 200: Konservierungsstoffe
E 200: Sorbinsäure
Konservierungsstoff. Kommt auch als natürliche Fettsäure in Lebensmitteln vor. Hat einen leicht sauren Eigengeschmack. Für Menschen mit Pseudoallergien, zum Beispiel Asthma oder Neurodermitis bedenklich.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt für Nicht-Allergiker als unbedenklich.
E 202: Kaliumsorbat, Sorbinsäure; E: 203 Calciumsorbat, Sorbinsäure
Konservierungsstoff. Kalium- beziehungsweise Calciumverbindung der Sorbinsäure. Siehe E 200. In Einzelfällen allergieauslösend. Für Menschen mit Pseudoallergien, zum Beispiel Asthma oder Neurodermitis bedenklich.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Gilt für Nicht-Allergiker als unbedenklich.
E 210: Benzoesäure
Konservierungsstoff. Kommt auch als natürlicher Stoff in Lebensmitteln vor. Wird überwiegend in Fisch- und Salatprodukten eingesetzt. Geschmackliche Beeinträchtigung bei Fertigproduktenmöglich. Bei empfindlichen Personen mit Asthma, Heuschnupfen oder Hautallergien (Neurodermitiker) können allergische Reaktionen ausgelöst werden. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. In Gegenwart von Ascorbinsäure (E 300) kann aus Benzoesäure krebserregendes Benzol entstehen. Auch wenn die Mengen sehr gering sind: Weitere Sicherheitsüberprüfungen sind dringend nötig. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da für die Herstellung Nanotechnologie zum Einsatz kommen kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 211: Natriumbenzoat, Benzoesäure; E 212: Kaliumbenzoat, Benzoesäure; E 231 Calciumbenzoat, Benzoesäure
Konservierungsstoffe. Natrium-/ Kalium- beziehungsweise Calciumverbindung der Benzoesäure.Bei empfindlichen Personen mit Asthma, Heuschnupfen oder Hautallergien (Neurodermitiker) können allergische Reaktionen ausgelöst werden. Siehe E 210. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. In bestimmten Lebensmitteln Einsatz in Nanogröße möglich.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da für die Herstellung Nanotechnologie zum Einsatz kommen kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 220: Schwefeldioxid
Konservierungsstoff. Wird vorwiegend in Weißweinen, Trockenfrüchten und Kartoffelerzeugnissen eingesetzt. Behindert die Aufnahme von #link;www.stern.de/ernaehrung/ueberblick/3-wasserloesliche-vitamine-vitamine-b-und-c-machen-schoen-und-stark-616479.html;Vitamin B1# und kann bei empfindlichen Menschen zu Kopfschmerzen und Übelkeit führen (ab 25 Milligramm pro Liter Wein). Bei Asthmatikern kann das sogenannte "Sulfit-Asthma" hervorgerufen werden. Eine Höchstdosis von mehr als 0,7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht sollte aus gesundheitlichen Gründen für keine Personengruppe überschritten werden. Das sind ca. 50 Milligramm pro Person täglich. Insbesondere durch süße Weißweine, zum Beispiel Spätlese oder Trockenbeerenauslese, mit 300 bis 400 Milligramm pro Liter kann der zulässige Wert schnell erreicht werden. Bereits nach zwei Gläsern dieser Weine kann der ADI-Wert überschritten sein. Trockene Weine enthalten weniger Schwefeldioxid. In ungezuckerten Bio-Fruchtweinen (einschließlich Apfel- und Birnenwein) und in Honigweinen dürfen bis zu 50 Milligramm pro Kilogramm eingesetzt werden. Gesüßten Bioapfel- und Birnenweinen dürfen bis zu 100 Milligramm pro Liter zugesetzt werden. Für empfindliche Menschen mit Hautallergien (Neurodermitis) und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 230: Biphenyl, Diphenyl
Konservierungsstoff. Nur zugelassen gegen Schimmel- und Pilzbefall für Schalen von Zitrusfrüchten oder für deren Einwickelpapier. Auch als Pestizid zugelassen. Beim Schälen überträgt man mit den Fingern einen Teil des Mittels auf das Fruchtfleisch, daher Hände nach dem Schälen oder Berühren des Einwickelpapieres gründlich waschen. Im Tierversuch wurden bei hohen Konzentrationen innere Blutungen und Organveränderungen beobachtet. In Einzelfällen bei Hautkontakt allergieauslösend. Vom Verzehr behandelter Schalen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 234: Nisin
Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung, durch Mikroorganismen hergestellt. Nur für Grieß- und Tapiokapudding sowie für gereiften Käse, Mascarpone (Rahmfrischkäse) und Schmelzkäse zugelassen. Ob eine häufige Aufnahme von Nisin zur Bildung von resistenten Krankheitserregern führen kann, ist umstritten. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 235: Natamycin
Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung, durch Mikroorganismen hergestellt. Nur für die Oberflächenbehandlung von Käse und getrockneten, gepökelten Wurstwaren zugelassen. Darf nicht mehr als einen halben Zentimeter in die Lebensmittel eindringen. Auch als Arzneimittel (zum Beispiel gegen Pilzinfektionen der Haut) zugelassen. Bei zu häufiger Aufnahme durch die Nahrung kann Natamycin seinen therapeutischen Wert als Arzneimittel verlieren. Eine häufige Aufnahme von Natamycin kann zur Bildung von resistenten Krankheitserregern führen. Achtung: Die Verwendung wird bei nicht verzehrbaren Wurstpellen nicht immer gekennzeichnet. Für die Verbraucherzentralen gilt: Arzneimittel gehören nicht in Lebensmittel. Vom Verzehr von Käserinde und Wurstpelle ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 250: Natriumnitrit/ Nitritpökelsalz
Konservierungsstoff. Nur für gepökelte Fleischerzeugnisse und gepökelten Speck zugelassen. Hemmt die Entwicklung von gesundheitsgefährdenden Bakterien (Botulismus) im Fleisch. Beim Menschen behindert er den Sauerstofftransport im Blut. Das ist insbesondere für Säuglinge gefährlich. Zusammen mit Eiweißbestandteilen bei Temperaturen über 130 °C können sich krebserregende Nitrosamine bilden. Daher rät die deutsche Krebshilfe möglichst wenig gepökelte Lebensmittel zu essen, zum Beispiel Kassler, gekochten Schinken und fast alle rötlichen Wurstwaren. Diese Fleischwaren sollten weder gegrillt, gebraten oder überbacken werden. Auch für biologische Fleischerzeugnisse zugelassen, einige deutsche Bioverbände wie Bioland oder Demeter verzichten auf den Einsatz dieses poblematischen Stoffes. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 270: Milchsäure
Säuerungsmittel, tierische Herkunft nicht auszuschließen. Kommt in jedem Lebewesen vor. Gentechnische Herstellung möglich, jedoch nicht üblich. Kann bei Neugeborenen zu Stoffwechselstörungen führen, wenn der Verdauungsmechanismus noch nicht ausreichend entwickelt ist. Das gilt jedoch nur für D-Milchsäure. In Säuglingsnahrung ist nur die unbedenkliche Form L(+)- Milchsäure zugelassen. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen.
Herkunft: künstlich und tierisch
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
Ab E 300: Antioxidations- und Säurungsmittel
E 300: Ascorbinsäure (L-), Ascorbinsäure
Vitamin C wird als Antioxidationsmittel, Farbstabilisator und Mehlbehandlungsmittel eingesetzt. Kann auch gentechnisch hergestellt werden. Wird aus technologischen Gründen zunehmend in Lebensmitteln verwendet. Es besteht der Verdacht, dass sich Oxalsäure bildet. Bei ständiger Überdosierung, zum Beispiel mehrere Gramm täglich durch Vitaminpräparate, kann das Abbauprodukt Oxalsäure zu Nieren- und Blasensteinbildung führen. In Verbindung mit Nitritpökelsalzwird die unerwünschte Nitrosaminbildung gehemmt. Auch für pflanzliche Biolebensmittel und biologische Fleischprodukte zugelassen. Säuglingsnahrung darf ebenfalls Ascorbinsäure enthalten. In bestimmten Lebensmitteln in Nanogröße möglich.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da für die Herstellung Gen- und Nanotechnologie zum Einsatz kommen können, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 315: Isoascorbinsäure
Antioxidationmittel und Farbstabilisator. Nur für haltbar gemachte Fleisch- und Fischerzeugnisse sowie tiefgefrorenen Fisch mit roter Haut zugelassen. Keine Wirksamkeit als Vitamin C. Dieser künstliche Stoff kann möglicherweise die Aufnahme von natürlichem Vitamin C behindern.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 319: tertiär-Butylhydrochinon (THBQ)
Antioxidationmittel. Für tierische Fette wie Schmalz, Fischöl, Rinder-, Geflügel- und Schaffett verwendet. In Tierversuchen (Hund) kam es zu Krebserkrankungen, die durch weitere Studien nicht bestätigt wurden. Als Kontaktallergen bekannt. Auch in Kosmetika (Lippenstiften und Haarfarben), Arzneimitteln, Polyesterharzen und Fliegenabwehrmitteln erhalten. In Einzelfällen bei Hautkontakt allergieauslösend.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 322: Lecithin
Emulgator, Antioxidations-, Mehlbehandlungsmittel und Stabilisator, der fast ausschließlich aus Soja-, Sonnenblumen- oder Rapsöl hergestellt wird. Tierische Herkunft (aus Eiern) eher unbedeutend. Kommt in jeder lebenden Zelle vor. Herstellung aus genverändertem Soja (dann Kennzeichnungspflicht, mithilfe der Gentechnik oder in Nanogröße (aus Liposomen) möglich. Auch für pflanzliche Bio-Lebensmittel, Bio-Milchprodukte und Säuglingsnahrung zugelassen. Steht auch in Bioqualität zur Verfügung.
Herkunft: pflanzlich und tierisch
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da für die Herstellung Gen- und Nanotechnologie zum Einsatz kommen können, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 330: Citronensäure
Säurungsmittel auf pflanzlicher Basis. Natürliche Substanz im menschlichen Stoffwechsel. Wird mit Hilfe von Schimmelpilzen aus zuckerhaltigen Substanzen gewonnen. Kann auch gentechnisch hergestellt werden. Der zunehmende Einsatz in Getränken und "sauren" Süßigkeiten führt immer häufiger zu Zahnschäden bei Kindern und Erwachsenen, weil der Zahnschmelz von der Säure angegriffen wird, zum Beispiel durch Eistee in Nuckelflaschen für Kleinkinder. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen. Vom Verzehr in größeren Mengen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 338: Orthophosphorsäure, Phosphorsäure
Säurungsmittel. Kann in hoher Dosis die Aufnahme von Kalzium, Magnesium und Eisen im Körper behindern. Hohe Phosphataufnahmen können zu Knochenschwund und Kalkablagerungen führen. Zuviel Phophorsäure, zum Beispiel bei häufigem Trinken von Colagetränken, kann bei Jugendlichen Knochenbrüchigkeit begünstigen. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: pflanzlich und künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 339: Natriumphosphate - Mononatriumphosphat, Dinatriumphosphat, Trinatriumphosphat, Phosphat
Antioxidationsmittel, Schmelzsalze und Säurungsmittel. Natriumverbindungen der Phosphorsäure. Eine tierische Herkunft ist nicht auszuschließen. Phosphat ist ein lebensnotwendiger Mineralstoff. Wird zuviel Phosphat aufgenommen, kann die Aufnahme anderer Mineralstoffe behindert werden. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft:mineralisch und tierisch
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 385: Calcium-dinatrium-ethylen-diamin-tetraacetat (Calcium-dinatrium-EDTA)
Antioxidationsmittel und Komplexbildner. Nur für Dosen und Glaskonserven (zum Beispiel Hülsenfrüchte, Pilze und Fische), Halbfettmargarine und gefrorene Krebstiere zugelassen. Starke Bindung von Mineralstoffen, kann zu deutlichen Beeinträchtigungen im Stoffwechsel führen. Für Kinder unter 2 Jahren nicht geeignet. Wird als Medikament zur Behandlung von Schwermetallvergiftungen eingesetzt.
Herkunft: künstlich.
Bewertung: Vom Verzehr ist abzuraten. Für Kinder nicht zu empfehlen.
Ab E 400: Verdickungs- und Feuchthaltemittel
E 400: Alginsäure, Alginat
Verdickungs-, Gelier- und Überzugsmittel aus Braunalgen. Wirkt als Ballaststoff verdauungsfördernd. Kann die Aufnahme von Mineralstoffen, zum Beispiel Calcium, Eisen, Mangan und Zink behindern. Bei regelmäßigem Verzehr kann es zu einer Unterversorgung mit diesen lebenswichtigen Mineralien kommen. Auch für pflanzliche Bio-Lebensmittel und Bio-Milchprodukte zugelassen. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 406: Agar-Agar
Gelier- und Verdickungsmittel aus Rotalgen. Unverdaulicher Stoff, wirkt als Ballaststoff verdauungsfördernd. Behindert die Aufnahme von Mineralstoffen und wirkt in hoher Dosis abführend. Auch für pflanzliche Bio-Lebensmittel und Bio-Milchprodukte zugelassen. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 407: Carrageen
Gelier- und Verdickungsmittel aus Rotalgen. Unverdaulicher Stoff, wirkt als Ballaststoff verdauungsfördernd. Bei hoher Dosis kann die Aufnahme von Mineralstoffen (zum Beispiel Kalium) behindert werden. Abführende Wirkung möglich. Kleine Carrageen-Moleküle können die Darmschleimhaut schädigen und Tumore im Darm verursachen. Sie kommen aber nicht in Lebensmitteln vor. Größere Moleküle, die die Lebensmittelindustrie normalerweise einsetzt, haben diese negativen Eigenschaften nicht. Trotzdem muss weiter geprüft werden, ob sich große Moleküle im Darm zu kleinen, bedenklichen Molekülen abbauen können. Wissenschaftler fordern: Kinderlebensmittel sollten vorsichtshalber frei von Carrageen sein. Auch für pflanzliche Bio-Lebensmittel und Bio-Milchprodukte zugelassen. In Einzelfällen allergieauslösend. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 410: Johannisbrotkernmehl
Gelier- und Verdickungsmittel aus den Früchten des Johannisbrotbaumes. Wirkt als Ballaststoff verdauungsfördernd. Bei hoher Dosis, die normalerweise in Lebensmitteln nicht vorkommt, abführende Wirkung möglich. Auch für pflanzliche und tierische Bio-Lebensmittel zugelassen. Steht auch in Bioqualität zur Verfügung. In Einzelfällen allergieauslösend.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 412: Guarkernmehl
Verdickungs- und Mehlbehandlungsmittel sowie Füllstoff aus Samen der Guarpflanze. Wirkt als Ballaststoff verdauungsfördernd. Allergische Erscheinungen, wie Magen-Darm-Erkrankungen, Bäcker-Asthma oder Kontaktekzeme wurden beschrieben. Auch für pflanzliche und tierische Bio-Lebensmittel zugelassen. Steht auch in Bioqualität zur Verfügung. In Einzelfällen allergieauslösend.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 414: Gummi arabicum
Verdickungsmittel, Stabilisator und Füllstoff. Getrocknete Gummiabsonderung einer Akazienart. Wirkt als Ballaststoff verdauungsfördernd. Darf in vielen Ländern (zum Beispiel Belgien und Frankreich) bestrahlt werden. Auch für pflanzliche und tierische Bio-Lebensmittel zugelassen. In Einzelfällen allergieauslösend.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 415: Xanthan
Verdickungs- und Geliermittel auf pflanzlicher Basis. Wird mit Hilfe von Bakterien aus zuckerhaltigen Substraten gewonnen. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Wirkt als Ballaststoff verdauungsfördernd und in hoher Dosis abführend. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 420: Sorbit/ Sorbitsirup
Zuckeraustauschstoff, Süßungsmittel, Feuchthaltemittel und Trägerstoff. Hergestellt durch chemische Umsetzung von Traubenzucker. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Für Diabetiker geeignet. Greift nicht die Zähne an. Nicht für Getränke zugelassen. Zulassung gilt für fast alle Lebensmittel in beliebig hoher Menge, obwohl mehr als 20 Gramm pro Tag zu einer stark abführenden Wirkung und Krämpfen führen können. Diese Menge kann zum Beispiel in 30 Gramm Diät-Konfitüre enthalten sein. Vom häufigen Verzehr - mehr als 20 Gramm pro Portion oder 50 Gramm am Tag - ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 421: Mannit
Zuckeraustauschstoff, Süßungsmittel, Trennmittel und Trägerstoff. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Für Diabetiker geeignet. Greift nicht die Zähne an. Kann zu Durchfall und Blähungen führen. Für gentechnisch hergestelltes Mannit ist eine abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich. Vom häufigen Verzehr - mehr als 50 Gramm am Tag - ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 422: Glycerin
Füllstoff- und Feuchthaltemittel. Kommt von Natur aus in Fetten und Ölen vor. Bei Glycerinverbindungen tierische Herkunft oder Herstellung aus genverändertem Soja möglich. Auch für pflanzliche biologische Extrakte zugelassen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 440: Pektine, Amidiertes Pektin
Natürliches oder künstliches Verdickungs- und Geliermittel auf pflanzlicher Basis aus Äpfeln, Zuckerrüben oder Orangenschalen. Ist im Obst natürlicherweise enthalten. Als Ballaststoff verdauungsfördernde Wirkung. Amidierte Pektine werden durch die Behandlung mit Ammoniak gewonnen und insbesondere für Gelierzucker und Gelierhilfen verwendet. Auch für pflanzliche Bio-Lebensmittel und Bio-Milchprodukte zugelassen.
Herkunft: pflanzlich oder künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 476: Polyglycerin-Polyricinoleat
Emulgator und Stabilisator. Bei Glycerinverbindungen tierische Herkunft oder Herstellung aus genverändertem Soja möglich. Nur zugelassen für fettreduzierte und fettarme Aufstriche und Salatsaucen, Süßwaren auf Kakaobasis sowie Schokolade. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge kann leicht überschritten werden, zum Beispiel bei Kindern durch den Verzehr einer Tafel Schokolade. Im Tierversuch wurden bei hoher Dosis Nieren- und Lebervergrößerungen festgestellt. Vom häufigen Verzehr wird abgeraten.
Herkunft: künstlich und tierisch
Bewertung: Gilt als bedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 483: Stearyltartrat
Emulgator und Mehlbehandlungsmittel. Nur für Backwaren (außer Brot) und Desserts zugelassen. Wenige Untersuchungen veröffentlicht.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 491: Sorbitanmonostearat
Emulgator, Entschäumer oder Fettkristallbeeinflusser. Bei Stearinverbindungen tierische HErkunft möglich. Die noch akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge kann schon durch den Verzehr von 150 Gramm Schokolade, 150 Gramm Feinbackwaren oder 300 Gramm Desserts und Zuckerwaren überschritten werden. In hoher Dosis (ab 25 Prozent im Futter) wurden im Tierversuch Organschäden, Durchfall und Blasensteine festgestellt. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich oder tierisch
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
Ab E 500: Säurungsmittel
E 500: Natriumcarbonate: Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, Natriumsesquicarbonat
Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulatoren. Als Soda oder Natron bekannt. Wird auch für Bio-Lebensmittel verwendet. Hauptbestandteil der Mineralien im Wasser. Können in hoher Dosis zu verstärkter Magensäurebildung führen. Auch für biologische Karamelmasse "Dulce de leche", Bio-Sauerrahmbutter und Dickmilch zugelassen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 501: Kaliumcarbonate: Kaliumcarbonat und Kaliumhydrogencarbonat
Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulatoren. Als Pottasche bekannt, traditionelle Triebmittel für Lebkuchen. Auch für pflanzliche Bio-Lebensmittel zugelassen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 503: Ammoniumcarbonate: Ammoniumcarbonat und Ammoniumhydrogencarbonat
Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulatoren. Als Hirschhornsalz bekannt. Ammoniumsalze können in hoher, in Lebensmitteln nicht üblicher Dosis, zur Übersäuerung des Blutes führen. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 513: Schwefelsäure
Säuerungsmittel. Wird zur Herstellung von Würzen und Zuckersirup eingesetzt. Auch für Bio-Lebensmittel zugelassen. Konzentrierte Säure kann zur Zerstörung von Körpergewebe führen. Ein derartiger Säuregrad kommt in Lebensmitteln nicht vor.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 551: Siliciumdioxid
Trennmittel. Auch als Kieselsäure bekannt. Kommt in der Natur vor. Auch für biologische Kräuter und Gewürze als Antihaftmittel zugelassen, in Nanogröße verbessert es die Fließeigenschaft von Ketchup.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da für die Herstellung Nanotechnologie zum Einsatz kommen können, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 570: Fettsäuren, Speisefettsäuren
Emulgatoren, Überzugsmittel und Trennmittel. Kommen in jeder lebenden Zelle vor. Bei Fettsäureverbindungen ist tierische Herkunft möglich. Herstellung aus genverändertem Soja möglich.
Herkunft: pflanzlich und tierisch
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 579: Eisen-II-Gluconat
Farbstabilisator. Eisenverbindung der Gluconsäure. Nur für dunkel gefärbte Oliven.
Herkunft: künstkich
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
Ab E 600: Geschmacksverstärker
E 620: Glutaminsäure
Geschmacksverstärker aus pflanzlichem oder tierischem Rohstoffen mit Hilfe von Enzymen gewonnen. Kann auch gentechnisch hergestellt werden. Überdosierungen sind möglich, weil diese von der Zunge nicht mehr wahrgenommen werden. Ist zum Beispiel in der Wan-Tan-Suppe oder in Sojasoße in hohen Konzentrationen enthalten. Steht unter Verdacht, bis zu zwei Stunden nach dem Verzehr bei empfindlichen Menschen ein Taubheitsgefühl im Nacken, Rücken und Armen, sowie Herzklopfen, Kopfschmerzen und Schwächegefühl ("China-Restaurant Syndrom") auszulösen. Führt zu künstlich aufgepepptem Einheitsgeschmack, täuscht über schlechte Qualität der Lebensmittel hinweg und ist so Appetit anregend, dass Übergewicht begünstigt werden kann. Für Menschen mit Pseudoallergien, Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Versteckt sich in der Zutatenliste auch hinter den Begriffen Hefe oder Brühe. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 621: Mononatriumglutamat, Natriumglutamat
Geschmacksverstärker auf pflanzlicher oder tierischer Basis. Kann auch gentechnisch hergestellt werden. Natriumverbindung der Glutaminsäure, siehe E 620. Für Menschen mit Pseudoallergien, Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 622: Monokaliumglutamat, Kaliumglutamat
Geschmacksverstärker auf pflanzlicher oder tierischer Basis. Kaliumverbindung der Glutaminsäure, siehe E 620.Für Menschen mit Pseudoallergien, Asthma oder Neurodermitis bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 630: Inosinsäure, Inosinat; E 631: Dinatriuminosinat, Inosinat; E 632: Dikaliuminosinat, Inosinat
Geschmacksverstärker. Dinatriuminosinat hat eine 10- bis 20-fach stärkere Geschmacksverstärkung als Glutaminsäure. Für Patienten mit erhöhtem Harnsäurespiegel bedenklich.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
Ab E 900: Süßstoffe & Co
E 900: Dimethylpolysiloxan
Schaumverhütungsmittel. Auch als Silikonöl bekannt. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 901: Bienenwachs weiß und gelb
Trenn- und Überzugsmittel. Unverdaulich. Wird durch Ausschmelzen von Honigwaben gewonnen.
Herkunft: tierisch
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 903: Carnaubawachs
Natürliche Trenn- und Überzugsmittel. Unverdaulich. Wird aus einer brasilianischen Wachspalme gewonnen.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 904: Schellack
Trenn- und Überzugsmittel. Wird aus den Ausscheidungen der Gummischild-Lacklaus gewonnen.
Herkunft: tierisch
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 912: Montansäureester
Überzugsmittel. Pflanzenwachse, die aus Braunkohle extrahiert werden. Nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten und exotischem Obst und Gemüse, zum Beispiel Avocados oder Mangos zugelassen. Im Tierversuch wurden gesundheitsschädliche Auswirkungen festgestellt. Vom Verzehr der Schale ist abzuraten.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 920: L-Cystein
Eiweißbaustein. Nur als Mehlbehandlungsmittel zugelassen. Bläht die Brötchen auf und verstärkt das Brötchenaroma. Kommt natürlicherweise, zum Beispiel in Pilzen oder Mais, vor. Kann auch gentechnisch hergestellt werden.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 941: Stickstoff
Treib- und Schutzgas, Kontaktgefriermittel. Kommt natürlicherweise in der Luft vor. Ist auch für Bio-Lebensmittelzugelassen.
Herkunft: gasförmig
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 942: Distickstoffmonoxid
Treibgas und Extraktionslösemittel. Wird auch Lachgas genannt und beispielsweise als Narkosemittel eingesetzt. Aufgrund der geringen Einsatzmenge in Lebensmitteln ist der Beitrag zum "Treibhauseffekt" kaum relevant. Lachgasrückstände im Essen möglich (zum Beispiel bei Aufbereitung von Fertiggerichten in der Gastronomie oder in Schlagsahne). Kennzeichnung erfolgt hier nicht.
Herkunft: gasförmig
Bewertung: Gilt als unbedenklich.
E 950: Acesulfam K, Acesulfam
Süßstoff und Geschmacksverstärker. Wirkt 200 Mal süßer als Zucker. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt neun Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Widersprüchliche Studienergebnisse zur Förderung von Übergewicht durch Süßstoffe: einige belegen appetitanregende Wirkung, die meisten stützen diese Ergebnisse nicht. Weitere unabhängige Forschung ist erforderlich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 951: Aspartam
Süßstoff und Geschmacksverstärker. Wirkt 200 Mal süßer als Zucker. Eiweißbaustein. Wird teilweise (zum Beispiel in Japan und in den USA) gentechnisch hergestellt. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Einige Menschen leiden unter der seltenen Krankheit Phenylketonurie. Diese dürfen das im Aspartam enthaltenen Phenylanalin nur im begrenzten Umfang aufnehmen. Daher schreibt der Gesetzgeber folgenden Hinweis vor: "enthält eine Phenylalaninquelle". Eine eventuelle Gefährlichkeit von Aspartam ist in den letzten zehn Jahren immer wieder kontrovers diskutiert worden. Zahlreiche weltweite Studien haben die Unbedenklichkeit von Aspartam belegt, italienische Forschungsergebnisse zeigten jedoch ein höheres Tumorrisiko bei Ratten (Hirntumore, Blutkrebs oder Nierenkrebs). Die Ergebnisse werden von vielen Wissenschaftlern angezweifelt. Widersprüchliche Studienergebnisse zur Förderung von Übergewicht durch Süßstoffe: Einige belegen appetitanregende Wirkung, die meisten stützen diese Ergebnisse nicht. Weitere unabhängige Forschung ist erforderlich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich, für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 952: Cyclamat, Cyclohexansulfamidsäure und ihre Natrium- und Calcium-Salze
Süßstoffe. Wirken 30 bis 50 Mal süßer als Zucker. Führten im Tierversuch in hohen Konzentrationen zu Blasenkrebs, verminderter Fruchtbarkeit und Zellveränderungen. Daher in den USA verboten. In neueren europäischen Untersuchungen konnten diese Befunde nicht bestätigt werden. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge wurde inzwischen auf sieben Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gesenkt. Begründung: Kinder können den ADI-Wert schnell überschreiten (zum Beispiel mit Limonade oder Süßigkeiten). So kann ein Kind mit einem Körpergewicht von 15 Kilogramm mit der Aufnahme eines einzigen Glases eines cyclamathaltigen Getränkes die zulässige Tagesdosis bereits überschreiten. Ist daher in der EU in Kaugummis und Bonbons verboten worden. Die Höchstwerte für Cyclamat in Getränken sollen von 400 Milligramm auf 350 Milligramm pro Liter gesenkt werden, kritische Wissenschaftler fordern eine Absenkung auf mindestens 100 Milligramm pro Liter. Widersprüchliche Studienergebnisse zur Förderung von Übergewicht durch Süßstoffe: Einige belegen appetitanregende Wirkung, die meisten stützen diese Ergebnisse nicht. Weitere unabhängige Forschung ist erforderlich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 953: Isomalt
Süßungsmittel und Zuckeraustauschstoff aus Zuckerrüben. Greift nicht die Zähne an. Hat ca. die halbe Süßkraft von Zucker. Aufnahmemengen von mehr als 20 bis 30 Gramm können abführend wirken und zu Blähungen führen. Diese Menge ist zum Beispiel in einer halben Tafel Diätschokolade enthalten. Vom häufigen Verzehr - mehr als 20 bis 30 Gramm pro Portion oder 50 Gramm am Tag - ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 954: Saccharin und seine Natrium-, Kalium- und Calciumsalze
Süßstoffe. Können bitteren und metallischen Beigeschmack hervorrufen. 500 Mal süßer als Zucker. In alten Tierversuchen wurde die Entstehung von Krebsgeschwüren nachgewiesen, neuere Studien stellen dies in Frage. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt fünf Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Widersprüchliche Studienergebnisse zur Förderung von Übergewicht durch Süßstoffe: Einige belegen appetitanregende Wirkung, die meisten stützen diese Ergebnisse nicht. Weitere unabhängige Forschung ist erforderlich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 955: Sucralose
Süßstoff. 500 bis 600 Mal intensiver als Zucker. Vorkommen insbesondere in nichtalkoholischen Getränken, Desserts oder Süßwaren. Widersprüchliche Studienergebnisse zur Förderung von Übergewicht durch Süßstoffe: Einige belegen appetitanregende Wirkung, die meisten stützen diese Ergebnisse nicht. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt 15 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Weitere unabhängige Forschung ist erforderlich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 957: Thaumatin
Süßstoff und Geschmacksverstärker für Aromen. Wirkt 3000 Mal süßer als Zucker. Eiweißbaustein aus einer afrikanischen Pflanze. Kann auch gentechnisch hergestellt werden. Widersprüchliche Studienergebnisse zur Förderung von Übergewicht durch Süßstoffe: Einige belegen appetitanregende Wirkung, die meisten stützen diese Ergebnisse nicht. Weitere unabhängige Forschung ist erforderlich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 962: Aspartam-Acesulfam-Salz
Süßstoff, eine Mischung aus zwei Dritteln Aspartam und einem Drittel Acesulfam. Leichtlösliche Kristalle für nichtalkoholische Getränke oder Süßwaren, wirken beim Kaugummi auch konservierend. Warnhinweis "enthält eine Phenylalaninquelle" vorgeschrieben. Siehe auch E 951 und E 950. Weitere unabhängige Forschung ist erforderlich. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich.
E 965: Maltit/ Maltitsirup
Süßungsmittel, Zuckeraustauschstoff und Feuchteregulator. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Hat eine geringere Süßkraft als Zucker. Bei Tagesdosen über 30 bis 50 Gramm bei Erwachsenen und 20 Gramm bei Kindern können Durchfälle oder Blähungen auftreten. Vom Verzehr von täglich mehr als 30 Gramm beziehungsweise 20 Gramm bei Kindern ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 966: Lactit
Süßungsmittel, Zuckeraustauschstoff und Trägerstoff. Hat halb so viel Süßkraft wie Zucker. Wird zum Teil aus Milchzucker hergestellt, auch tierische Herkunft möglich. Bei Tagesdosen von mehr als 50 Gramm können Durchfälle und Blähungen auftreten. Vom Verzehr von täglich mehr als 50 Gramm ist abzuraten.
Herkunft: künstlich und tierisch
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 967: Xylit
Süßungsmittel, Zuckeraustauschstoff und Trägerstoff. Hat eine ähnliche Süßkraft wie Zucker. Kann Durchfälle und Blähungen verursachen. Vom einmaligen Verzehr von über 20 Gramm oder insgesamt 50 Gramm täglich ist abzuraten. Gentechnische Herstellung möglich.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 1404: Oxidierte Stärke; E 1410: Monostärkephosphat, modifizierte Stärke; E 1412: Distärkephosphat; E 1413: Phosphatiertes Distärkephosphat; E 1414: Acetyliertes Distärkephosphat; E 1420: Acetylierte Stärke; E 1422: Acetyliertes Distärkeadipat
Verdickungsmittel, Stabilisator und Füllstoff. Herstellung aus genverändertem Mais möglich.
Herkunft: pflanzlich
Bewertung: Gilt als unbedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
- Bewertung
- Zusatzstoff
- Verzehr
- USA
- Milligramm
- Neurodermitis
- Asthma
- Deutschland
- Verbraucherzentrale Hamburg
- Farbstoff
- Menge
- Konservierungsstoff
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- Europa
- England